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Ersthelfer im Betrieb: Wie viele brauchen Sie wirklich?

Die Zahl der Ersthelfer hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Die Regeln, die Ausbildung und wer die Kosten trägt.

Redaktion Arbeitsschutz-GuruVeröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab zwei anwesenden Beschäftigten brauchen Sie mindestens einen Ersthelfer.
  • Ab 21 Beschäftigten gilt eine Quote, 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben.
  • Ersthelfer brauchen eine Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten und alle zwei Jahre eine Fortbildung.
  • Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft.
Inhalt dieses Artikels
  1. 01Die Regel nach § 26 DGUV Vorschrift 1
  2. 02Ausbildung und Fortbildung
  3. 03Was außer Ersthelfern noch nötig ist
  4. 04Was Sie jetzt tun sollten

Wenn im Betrieb etwas passiert, zählen die ersten Minuten. Deshalb schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor, dass jederzeit ausreichend ausgebildete Ersthelfer anwesend sind.

Die Regel nach § 26 DGUV Vorschrift 1

Entscheidend ist die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Zahl auf der Gehaltsliste. Bei Schichtbetrieb zählt also jede Schicht für sich.

Anwesende BeschäftigteErsthelfer
2 bis 20mindestens 1
mehr als 20, Verwaltungs- und Handelsbetriebe5 %
mehr als 20, sonstige Betriebe10 %

Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 30 Beschäftigten in einer Schicht braucht mindestens drei Ersthelfer. Ein Büro mit 30 Beschäftigten kommt mit zwei aus, weil 5 % von 30 gleich 1,5 sind und aufgerundet wird.

Ausbildung und Fortbildung

Ersthelfer brauchen eine Erste-Hilfe-Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Damit die Kenntnisse frisch bleiben, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung fällig, ebenfalls mit 9 Unterrichtseinheiten.

Was außer Ersthelfern noch nötig ist

  • Verbandkästen in ausreichender Zahl, gut erreichbar und gekennzeichnet. Wie viele und welche Größe, regelt die Technische Regel ASR A4.3 abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
  • Aushang mit Notrufnummer, Namen der Ersthelfer und Hinweisen zur Ersten Hilfe.
  • Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, etwa im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Anwesende Beschäftigte pro Schicht zählen und benötigte Ersthelfer berechnen.
  2. Prüfen, wessen Ausbildung oder Fortbildung älter als zwei Jahre ist.
  3. Verbandkästen auf Vollständigkeit und Ablaufdaten prüfen.
  4. Aushang mit aktuellen Namen aufhängen.

Geschrieben von

Redaktion Arbeitsschutz-Guru

Wir erklären Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und DGUV-Regeln für kleine und mittlere Betriebe.

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