Das Wichtigste in Kürze
- Ab zwei anwesenden Beschäftigten brauchen Sie mindestens einen Ersthelfer.
- Ab 21 Beschäftigten gilt eine Quote, 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben.
- Ersthelfer brauchen eine Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten und alle zwei Jahre eine Fortbildung.
- Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft.
Inhalt dieses Artikels
Wenn im Betrieb etwas passiert, zählen die ersten Minuten. Deshalb schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor, dass jederzeit ausreichend ausgebildete Ersthelfer anwesend sind.
Die Regel nach § 26 DGUV Vorschrift 1
Entscheidend ist die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Zahl auf der Gehaltsliste. Bei Schichtbetrieb zählt also jede Schicht für sich.
| Anwesende Beschäftigte | Ersthelfer |
|---|---|
| 2 bis 20 | mindestens 1 |
| mehr als 20, Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 % |
| mehr als 20, sonstige Betriebe | 10 % |
Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit 30 Beschäftigten in einer Schicht braucht mindestens drei Ersthelfer. Ein Büro mit 30 Beschäftigten kommt mit zwei aus, weil 5 % von 30 gleich 1,5 sind und aufgerundet wird.
Ausbildung und Fortbildung
Ersthelfer brauchen eine Erste-Hilfe-Ausbildung bei einer von der DGUV ermächtigten Stelle. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Damit die Kenntnisse frisch bleiben, ist alle zwei Jahre eine Fortbildung fällig, ebenfalls mit 9 Unterrichtseinheiten.
Was außer Ersthelfern noch nötig ist
- Verbandkästen in ausreichender Zahl, gut erreichbar und gekennzeichnet. Wie viele und welche Größe, regelt die Technische Regel ASR A4.3 abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl.
- Aushang mit Notrufnummer, Namen der Ersthelfer und Hinweisen zur Ersten Hilfe.
- Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung, etwa im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anwesende Beschäftigte pro Schicht zählen und benötigte Ersthelfer berechnen.
- Prüfen, wessen Ausbildung oder Fortbildung älter als zwei Jahre ist.
- Verbandkästen auf Vollständigkeit und Ablaufdaten prüfen.
- Aushang mit aktuellen Namen aufhängen.

Geschrieben von
Wir erklären Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und DGUV-Regeln für kleine und mittlere Betriebe.
Zum Profil





