Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Arbeitgeber muss Beschäftigte für die Brandbekämpfung benennen (§ 10 Abs. 2 ArbSchG).
- In der Regel reichen 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer (ASR A2.2), bei erhöhter Brandgefährdung mehr.
- Die Ausbildung dauert meist einen halben Tag und enthält praktische Löschübungen.
- Wiederholen sollten Sie die Ausbildung nach den Empfehlungen der DGUV etwa alle drei bis fünf Jahre.
Inhalt dieses Artikels
Ein Papierkorb, der zu nah am Heizlüfter steht, oder ein überlasteter Mehrfachstecker: Die meisten Brände im Betrieb fangen klein an. Ob daraus ein Großschaden wird, entscheidet sich oft in den ersten Minuten. Genau dafür gibt es Brandschutzhelfer: Beschäftigte, die einen Entstehungsbrand löschen können und wissen, was im Ernstfall zu tun ist.
Was das Gesetz verlangt
Die Grundlage steht im Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es:
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG
Wie das konkret aussieht, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie ist zwar kein Gesetz, wenn Sie sich aber an sie halten, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.
Wie viele Brandschutzhelfer Sie brauchen
Die ASR A2.2 nennt eine einfache Faustregel: Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Ob das für Ihren Betrieb passt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
| Betrieb | Beschäftigte | Brandschutzhelfer (5 %) |
|---|---|---|
| Kleines Büro | 12 | 1 |
| Handwerksbetrieb | 35 | 2 |
| Mittelständler | 140 | 7 |
Gerundet wird dabei immer auf. Mehr Brandschutzhelfer brauchen Sie zum Beispiel, wenn
- in Ihrem Betrieb mit brennbaren Stoffen gearbeitet wird,
- viele Personen gleichzeitig anwesend sind, etwa Kundschaft oder Gäste,
- Sie im Schichtbetrieb arbeiten, denn in jeder Schicht muss jemand da sein,
- Beschäftigte häufig abwesend sind, etwa durch Außendienst oder Teilzeit.
Mit dem Rechner sehen Sie in Sekunden, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb mindestens braucht:
Rechner
Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?
Geben Sie Ihre Betriebsdaten ein und erhalten Sie sofort die Mindestanzahl sowie die empfohlene Ausbildungsanzahl auf Basis der ASR A2.2 und DGUV Information 205-023.
ASR A2.2DGUV Information 205-023
Was Brandschutzhelfer können müssen
Die Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ beschreibt die Inhalte. Typischerweise dauert sie einen halben Tag.
- Grundlagen: wie Brände entstehen und sich ausbreiten
- Vorbeugung: betriebliche Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege
- Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Evakuierung, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Praxis: Umgang mit Feuerlöschern an einem echten Feuer

Die Wiederholung
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Die DGUV empfiehlt, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Ändern sich die Gegebenheiten im Betrieb, etwa durch einen Umzug, sollten Sie früher nachschulen.
Was im Brandfall zu tun ist
Brandschutzhelfer löschen nur, wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden. Die Reihenfolge ist immer dieselbe: erst alarmieren, dann in Sicherheit bringen, dann löschen.
Viele Betriebe kombinieren die Rollen: Wer Brandschutzhelfer ist, ist oft auch Ersthelfer. Das ist erlaubt, solange in jeder Schicht genug Personen für beide Aufgaben da sind.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, wie viele Brandschutzhelfer Sie bei 5 % der Beschäftigten brauchen, und runden Sie auf.
- Benennen Sie die Personen schriftlich, auch für Urlaub und Schichten.
- Melden Sie sie zu einer Ausbildung an, zum Beispiel bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder einem Brandschutz-Dienstleister.
- Tragen Sie die nächste Wiederholung in Ihren Kalender ein.
Häufige Fragen

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Wir erklären Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und DGUV-Regeln für kleine und mittlere Betriebe.
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