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Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: Braucht mein Betrieb das?

Ja, schon ab dem ersten Beschäftigten. Was das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt und welche Betreuungsmodelle es für kleine Betriebe gibt.

Redaktion Arbeitsschutz-GuruVeröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen.
  • Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
  • Kleine Betriebe können zwischen Regelbetreuung und alternativer, bedarfsorientierter Betreuung wählen.
  • Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt immer beim Arbeitgeber.
Inhalt dieses Artikels
  1. 01Woher kommt die Pflicht?
  2. 02Was machen die beiden?
  3. 03Welche Betreuungsmodelle gibt es?
  4. 04Intern oder extern?
  5. 05Was Sie jetzt tun sollten

Viele kleine Betriebe sind überrascht: Die Pflicht, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) und einen Betriebsarzt zu bestellen, gilt nicht erst ab einer bestimmten Größe, sondern ab dem ersten Beschäftigten.

Woher kommt die Pflicht?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wie das im Detail aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sie legt fest, welche Betreuung in welchem Umfang nötig ist.

Was machen die beiden?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung, bei Begehungen und bei der Untersuchung von Unfällen.

Der Betriebsarzt berät zu gesundheitlichen Fragen, führt die arbeitsmedizinische Vorsorge durch und unterstützt Sie zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.

Welche Betreuungsmodelle gibt es?

Die DGUV Vorschrift 2 kennt grob zwei Wege:

ModellFür wenWie es funktioniert
Regelbetreuungalle BetriebeGrundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung durch Sifa und Betriebsarzt, bei Kleinbetrieben vereinfacht
Alternative bedarfsorientierte Betreuungkleinere Betriebe, Grenze je nach UnfallversicherungsträgerDer Unternehmer nimmt an Informations- und Motivationsmaßnahmen teil und holt sich bei Bedarf externe Beratung

Das alternative Modell wird oft Unternehmermodell genannt. Welche Betriebsgröße dafür gilt und welche Schulungen nötig sind, legt Ihre Berufsgenossenschaft fest.

Intern oder extern?

Sie können Beschäftigte zur Sifa ausbilden lassen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Für Betriebsärzte ist die externe Lösung bei kleinen und mittleren Betrieben der Normalfall. Wichtig ist eine schriftliche Bestellung mit klar beschriebenen Aufgaben.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen, ob schriftliche Bestellungen für Sifa und Betriebsarzt vorliegen.
  2. Bei der Berufsgenossenschaft nach den passenden Betreuungsmodellen fragen.
  3. Gemeinsam mit Sifa und Betriebsarzt die Gefährdungsbeurteilung angehen.

Geschrieben von

Redaktion Arbeitsschutz-Guru

Wir erklären Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und DGUV-Regeln für kleine und mittlere Betriebe.

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