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Unterweisung im Arbeitsschutz: Wie oft, wie lange, wie dokumentieren?

Einmal im Jahr eine Unterschrift sammeln reicht nicht. Was eine wirksame Unterweisung ausmacht und welche Fristen gelten.

Redaktion Arbeitsschutz-GuruVeröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG).
  • Die DGUV Vorschrift 1 verlangt mindestens eine Unterweisung pro Jahr und eine Dokumentation.
  • Jugendliche werden mindestens halbjährlich unterwiesen.
  • Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt.
Inhalt dieses Artikels
  1. 01Wann muss unterwiesen werden?
  2. 02Was gehört in eine Unterweisung?
  3. 03Wie wird dokumentiert?
  4. 04Geht das auch digital?
  5. 05Was Sie jetzt tun sollten

Eine Unterweisung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, sicher zu arbeiten. Klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber oft zur Formsache: Ein Zettel geht herum, alle unterschreiben, fertig. Das genügt weder dem Gesetz noch hilft es jemandem.

Wann muss unterwiesen werden?

§ 12 des Arbeitsschutzgesetzes nennt die Anlässe:

  • bei der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie,
  • und danach regelmäßig wiederholt.

Für einige Gruppen gelten kürzere Abstände. Jugendliche unter 18 Jahren müssen nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich unterwiesen werden. Auch bestimmte Verordnungen, etwa zu Gefahrstoffen, enthalten eigene Vorgaben.

Was gehört in eine Unterweisung?

Grundlage ist Ihre Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr ergibt sich, welche Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen gelten. Typische Inhalte:

  • konkrete Gefährdungen am Arbeitsplatz und wie man sich schützt
  • richtiger Umgang mit Maschinen, Geräten und Gefahrstoffen
  • persönliche Schutzausrüstung: wann, welche, wie
  • Verhalten im Notfall: Erste Hilfe, Brand, Evakuierung
  • Ansprechpersonen im Betrieb

Wie wird dokumentiert?

Halten Sie mindestens fest: Datum, Themen, Name der unterweisenden Person und die Namen der Teilnehmenden mit Unterschrift. Bewahren Sie die Nachweise geordnet auf. Im Ernstfall, etwa nach einem Unfall, sind sie Ihr Beleg, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.

Geht das auch digital?

Ja, elektronische Unterweisungen sind möglich. Die DGUV weist allerdings darauf hin, dass sie die persönliche Unterweisung nicht vollständig ersetzen. Arbeitsplatzspezifische Inhalte und praktische Übungen gehören vor Ort vermittelt, und es muss die Möglichkeit für Rückfragen geben.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Unterweisungsplan für das Jahr anlegen, getrennt nach Arbeitsbereichen.
  2. Neue Beschäftigte vor dem ersten Arbeitstag einplanen.
  3. Jugendliche Beschäftigte halbjährlich vormerken.
  4. Eine einheitliche Vorlage für den Nachweis nutzen.

Geschrieben von

Redaktion Arbeitsschutz-Guru

Wir erklären Pflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und DGUV-Regeln für kleine und mittlere Betriebe.

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